Personalvermittler im Fokus?
Wenn man die Presse-Artikel rund um die Stellensuche und die Suche von neuen Team-Mitgliedern betrachtet, dann kann man schon verschiedenste Eindrücke gewinnen. Betrachtet man dann die Verfasser der entsprechenden Informationen, so wird das Bild oft etwas eindeutiger! Sehr oft werden Themen aufgegriffen, die wohl nur dazu dienen, dass man eine bestimmte Webseite aufruft → aber das will man ja vielleicht gar nicht?
Kürzlich angetroffene Beispiele
Zwei dominant erschienene Newsletter- respektive Blog-Beiträge waren einerseits die Diskussionen um die neue EU-Richtlinie betreffend Auskunftspflicht in Arbeitsverträgen. Andererseits die Propagierung, dass sich aktuell die Unternehmen bei den Menschen bewerben sollten und nicht mehr umgekehrt. OK – das sind zwei Themen, zu denen etwas geschrieben werden kann. Auch, aber nicht nur von Job-Plattformen. Und in beiden Fällen wird natürlich die Arbeit an die Mitarbeiter-Suchenden oder Stellensuchenden delegiert – aber man hat sich in Szene gesetzt. Gerne beleuchte ich die zwei Themenbereiche auf meine Art!
Arbeitsvertrag!
Ja, wir brauchen einen Arbeitsvertrag, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die dafür vorgesehenen Vertragsbestandteile gesetzeskonform enthält! Und diesen Arbeitsvertrag müssen wir vor Arbeitsbeginn als Vertragswerk zwischen Arbeitgebern und deren Angestellten abschliessen. Aber wann brauchen wir den Vertrag? Erst dann, wenn es mit der vermeintlich optimalen und langfristigen Zusammenarbeit nicht mehr funktioniert oder private Gründe zu einem erneuten Job-Wechsel führen! Und genau diese Teile im Vertragswerk sind wichtig. Während der «guten Zeiten» benötigen wir den Vertrag nicht, da darf er im Aktenschrank ruhen. Wenn diese Phase aber aus irgendeinem Grund vorbei ist, dann sollte all das dort geregelt sein, das jetzt wichtig sein kann. Also: betrachten Sie einen Arbeitsvertrags-Entwurf kritisch und machen Sie in partnerschaftlicher Art und Weise Anpassungen, wenn etwas fehlt oder verändert werden sollte! Unterzeichnen Sie und schliessen Sie den Vertrag weg!
Wer bewirbt sich bei wem?
Auch, wenn es natürlich unterschiedliche Phasen gibt und Angebot und Nachfrage den Markt ausmachen, so ist es trotzdem sehr unglücklich, wenn diese Frage philosophisch diskutiert wird. Meine einfache Formel heisst: man bewirbt sich partnerschaftlich um einen gemeinsamen Vertragsabschluss für eine zukünftige erfolgreiche Zusammenarbeit! Dabei spielt es keine Rolle, ob gerade ein Angebots- oder ein Nachfrage-Markt vorherrscht. Ebenso ist es unrelevant wie der Kontakt zwischen den potenziellen Vertragsparteien zustande gekommen ist. Viel wichtiger ist es, dass es stimmig ist, was da beabsichtigt ist. Ansonsten macht es keinen Sinn auf eine Zusammenarbeit hin zu verhandeln!
Es ist klar, dass nun die Frage beantwortet werden muss, wie sich solche möglichen zukünftigen Vertragsparteien kennenlernen können! Das ist auch der Moment, wo wir im Gegensatz zu den eingangs erwähnten Beispielen nicht wegdelegieren. Kommen Sie zu uns, wenn Sie als Baukader eine neue Stelle suchen. Kommen Sie ebenfalls zu uns, wenn Sie als Unternehmen Stellen mit Baukadern besetzen müssen. Es ist unsere Kernkompetenz die richtigen Parteien zusammenzubringen. Und nein – nicht jedes vermittelte Vorstellungsgespräch führt zu einem Abschluss! Das ist zwar schade, aber so lange kein Vertrag unterzeichnet wird, fallen auch niemandem (ausser uns) Kosten an! Erst bei einem Vertragsabschluss wird unsere Vermittlungsleistung dem neuen Arbeitgeber in Rechnung gestellt.
Sind wir der richtige Partner dafür? Schlussendlich müssen Sie das selber entscheiden – auch zwischen Ihnen und uns muss die Chemie stimmen. Aber wir begleiten schon seit mehr als 10 Jahren Stellensuchende und Arbeitgeber in diesen Prozessen – und bei etlichen Unternehmen sind wir sogar Wiederholungstäter. Versuchen Sie es mit uns – Sie können nichts verlieren. Wir unsererseits investieren gerne etwas Zeit in Sie. Und klar – wir wollen Sie zu Abschlüssen führen – denn auch wir verdienen gerne etwas Geld mit unserer Tätigkeit.
Arbeitgeber beraten wir auch gerne, wenn die Anforderungsprofile aufgrund eines zu stark ausgetrockneten Marktes angepasst d.h. reduziert werden müssen. Und wir reduzieren dabei nie die persönlichen Kompetenzanforderungen an die Bewerber – nur diejenigen Ausbildungselemente, die auch im neuen Job erlernt werden können.
Genug geredet – ja, nehmen Sie Personalvermittler in den Fokus und mit uns Kontakt auf! Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Ramon Stübi